Fragen und Antworten
Was kann ein BürgerBus nicht leisten?
Der BürgerBus ergänzt den regulären ÖPNV, soll ihn aber nicht ersetzen. Schon aufgrund der begrenzten Kapazität von 8 Fahrgästen ist der BürgerBus ein ergänzendes Mobilitätsangebot von Bürgern für Bürger. Nicht überall ist es möglich und sinnvoll, den BürgerBus einzusetzen. Ohne einen entsprechenden Bedarf und ohne ehrenamtliches Engagement kann kein BürgerBus rollen.
Wer nutzt den BürgerBus?
Senioren für Einkäufe, Besuche und Arzttermine
Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit / Ferien
Umweltbewusste Erwachsene
Kurz gesagt: Alle Menschen
Wer betreibt einen BürgerBus?
Die BürgerBusvereine arbeiten selbstständig und erledigen alle Aufgaben, die zum Betrieb gehören, durch ehrenamtliche Mitglieder. Finanziell getragen wird ein BürgerBus von seiner Gemeinde, dem Landkreis, von Sponsoren, Werbeträgern und von den Fahrgeldeinnahmen. Die Fahrzeuge selbst werden bis zu 75% vom Land Niedersachsen gefördert.
Was ist ein BürgerBus?
Ein Bürgerbus ist ein 8-Sitzer-Kleinbus, der in aller Regel auf der Konzession eines ortsansässigen Verkehrsunternehmens Linienbetrieb nach §42 PBefG durchführt. Er ergänzt den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV):
gesteuert wird er ausschließlich von Ehrenamtlichen
auf fest definierten Linien
nach einem festen (Takt-)Fahrplan
mit Anschlüssen an weiterführende Busse und Bahnen
mit einem hochwertigen Niederflurfahrzeug
Die Kleinbusse sind für alle Altersklassen eingerichtet, Einkaufswagen, Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen finden Platz. Bis auf wenige Ausnahmen sind die BürgerBusse niederflurig mit barrierefreiem Zugang ausgestattet.
Das Wichtigste…
Seit dem 21. März 2018 gibt es nun den Verein „BürgerBus Wallenhorst-Wersen e.V.“ In den Vorbereitungen dazu hatten wir Arbeitsgruppen zu den Themen „Öffentlichkeitsarbeit“, „Homepage“, „Fahrergewinnung“ , „Bedarfsabfrage“ und „Finanzierung“ gebildet.
Anfang 2018 haben wir eine Bedarfsabfrage gestartet und die Antworten wurden ausgewertet. Die angegebenen Zielorte wurden in die Routenplanung der Linie 515 eingearbeitet, die für uns Grundlage zur Erstellung eines Fahrplans war, der das jetzt beschlossene ÖPNV-Konzept der Gemeinde Wallenhorst sinnvoll ergänzt. Inzwischen sind wir sogar auf der zweiten Linie 516 durch die Nachbargemeinde Lotte unterwegs.
Wir suchen nach Fahrern und Fahrerinnen, die bereit sind, eine Schicht von ca. 4 Stunden pro Woche oder alle 14 Tage zu fahren. Etwa 30 Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits gemeldet, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen. Doch das reicht nicht aus, denn wir wollen die zukünftigen Fahrerinnen und Fahrer nicht überstrapazieren.
Um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:
– Mindestalter 21 Jahre
– Besitz des Pkw-Führerscheins der Klasse B (= ehemals Klasse 3) seit mindestens zwei Jahren
– Eine ärztliche Untersuchung durch einen Arzt mit arbeitsmedizinischer Zulassung
– Ein Gutachten eines Augenarztes, sofern der Arbeitsmediziner keine augenärztliche Qualifikation besitzt.
– Die Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit
– 1 Lichtbild
– Der alte Führerschein (grau oder rosa) muss gegen einen EU-Führerschein eingetauscht werden.
Falls Sie als Fahrer helfen möchten, können Sie gerne (hier klicken) oder Sie schicken eine E-Mail: info@buergerbus-wallenhorst.de mit Ihren Daten.
Natürlich können Sie auch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen unter 0171 – 3865093 bei Marion Müssen (Vorsitzende)